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Umgründungsprüfungen

Bei unternehmensrechtlichen Umgründungen (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen) sind Prüfungsmaßnahmen durch Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben.
Gerne führen wir auch diese Prüfung für Sie durch und verfassen über das Ergebnis einen Bericht, der dem Firmenbuchgericht vorgelegt werden kann.