Gründungsprüfungen
Werden bei der Gründung von Kapitalgesellschaften durch Sacheinlagen der einlegenden Person Gesellschaftsanteile gewährt, ist es in vielen Fällen notwendig den Gründungsvorgang durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen, der zu bestätigen hat, dass der Wert der Sacheinlage dem Wert der gewährten Gesellschaftsanteile entspricht.
Gerne führen wir auch diese Prüfung für Sie durch und verfassen über das Ergebnis einen Bericht, der dem Firmenbuchgericht vorgelegt werden kann.