LeistungenServiceKontakt

APAG Bescheinigung

Mit 1. Oktober 2016 wurde die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) als Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften eingerichtet.

Rechtsgrundlage ist das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016, welches am 11. August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde ist eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen untersteht.

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat gem. § 52 Abs. 1 APAG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung verfügen, zu führen.

Im Jahr 2016 hat eine externe Qualitätssicherungsprüfung für unseren Prüfungsbetrieb stattgefunden. Auf Basis der Beurteilung des Qualitätssicherungsprüfers erteilte uns der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung. Unsere Gesellschaft verfügt daher über eine aufrechte Bescheinigung und ist in das öffentliche Register eingetragen.

Bescheinigung APAG [103 KB]

Suchen nach