Freiwillige Prüfungen
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden Ihnen freiwillige Prüfungen zwar nicht, aber sie sind für den Erfolg Ihres Unternehmens von großer Bedeutung. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl moderner Zusatzleistungen an, damit Sie den veränderten Anforderungen des Marktes gerecht werden.
- Auch Unternehmen, die gesetzlich keiner Prüfungspflicht unterliegen lassen ihren Jahresabschluss freiwillig nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften prüfen. Der von uns nach Abschluss einer freiwilligen Prüfung erteilte förmliche Bestätigungsvermerk dokumentiert die ordnungsgemäße Rechnungslegung und trägt damit zur Entlastung der Geschäftsführung bei. Gleichzeitig gilt ein geprüfter Jahresabschluss auch als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber finanzierenden Kreditinstituten.
- Im Rahmen der Spendengütesiegelprüfung kontrollieren wir gerne die Verwendung von Spenden bei Non-Profit Organisationen. Unser positives Testat gibt potenziellen Spendern Sicherheit.